Karen Alpert ist mit ihrem Sohn auf dem Spielplatz. Gerade kümmert sie sich um den Spielkameraden ihres Sohnes, denn dieser weint. Sie ahnt nicht, was sich währenddessen wenige Meter entfernt auf der anderen Seite des Spielplatzes abspielt. Ihr Sohn versucht, auf das Klettergerüst zu steigen. Plötzlich fängt eine fremde Frau an, den Jungen in strengem Ton zu belehren. Nach dem Geschehnis schreibt Karen einen offenen Brief an die Fremde, den sie auf ihrem Blog veröffentlicht. Und das mit überraschendem Inhalt:
„Liebe Fremde, die heute mein Kind auf dem Spielplatz zurechtgewiesen hat,
okay, okay, okay, lassen Sie mich eins klarstellen: Also ihre Tochter hat sich heute an dem Klettergerüst versucht. Ich verstehe. Und mein Sohn wollte auch auf das Klettergerüst. Alles klar soweit. Ihre Tochter war zum ersten Mal auf diesem Spielplatz. Daher war sie sehr langsam, hat einfach mittendrin aufgehört zu hangeln und hatte manchmal Angst. Mein Sohn sah keine andere Möglichkeit, als an ihr vorbei zu klettern und sie dabei ab und zu anzustoßen. Infolgedessen ist ihre Tochter vom Klettergerüst heruntergefallen und ihr sensibles Mädchen fing an zu weinen? Hmmm. Ich habe es verstanden.
Jetzt, bevor ich mich weiter dazu äußere, möchte ich nur sagen: Ja, ich weiß, dass ich hätte dabei sein müssen, als das passiert ist. Leider war ich gerade auf der anderen Seite des Spielplatzes, um den weinenden Freund meines Sohnes zu trösten. Also nein, ich war nicht da. Aber gibt Ihnen meine Abwesenheit das Recht, mein Kind zurechtzuweisen? Gibt es Ihnen das Recht, streng mit meinem Sohn zu reden und ihm zu sagen, dass er gefälligst damit aufhören soll, ihre Tochter am Klettern zu hindern? Gibt diese Tatsache Ihnen das Recht, sich so zu verhalten, als wären Sie die Erziehungsberechtigte obwohl es MEIN Kind ist?
Äh, ja. TUT ES!
Ich hatte heute keine Möglichkeit, Ihnen das zu sagen, aber DANKE. Wenn sich mein Kind nämlich wie ein Trottel verhält und ich aus irgendeinem Grund gerade nicht anwesend bin, dann haben Sie meine Erlaubnis, ihm zu sagen, dass es damit aufhören soll. Damit will ich nicht sagen, dass Sie das Recht haben, es in irgendeiner Weise anzufassen oder unkontrolliert anzuschreien (nur ich darf das). Aber bitte fühlen Sie sich frei, meinem Sohn zu sagen, dass er aufhören soll, ein Blödmann zu sein, wenn er nicht warten kann bis er am Klettergerüst dran ist. Oder wenn er die Rutsche hoch läuft. Oder wenn er böse Wörter sagt. Oder wenn er andere mobbt. Oder wenn er irgendwas tut, was er nicht tun sollte und es jemanden stört.
Denn auch wenn Sie nicht die Mutter sind: Sie sind eine Erwachsene. Das bedeutet, Sie sind schlauer als er. Und ja, ich weiß, dass es da draußen Arschlöcher gibt, die total angepisst wären, wenn sich eine Fremde über das Verhalten ihrer Kinder aufregt. Aber ich nicht.
Es tut mir leid, dass ich nicht da war, um meiner Sorgfaltspflicht als Mutter des Jungen nachzukommen. Deshalb danke ich Ihnen, dass Sie mir damit geholfen haben.
Herzliche Grüße,
Die Mutter des Kindes“
Mit dieser Reaktion hätte die Fremde sicherlich nicht gerechnet. Der virtuelle Brief an die Frau, die wütend auf ein fremdes Kind wurde, ist mittlerweile schon ein echter Hit im Netz geworden: Fast 300.000 Mal wurde der Blog-Post auf Facebook bereits geteilt.